Mitgliedschaft
Mitmachen — auf Ihre Weise.
Jede Person kann Mitglied werden — als aktive Helferin oder aktiver Helfer, als Leistungsnehmer:in oder als Fördermitglied. Der Verein ist eingetragen und gemeinnützig; Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Wer kann Mitglied werden?
Aktive Helfer:innen
Sie unterstützen andere Mitglieder mit Ihrer Zeit und Ihren Fähigkeiten.
Leistungsnehmer:innen
Sie nutzen die vermittelte Hilfe nach Bedarf.
Fördermitglieder
Sie unterstützen den Verein finanziell, ohne aktiv zu helfen.
Familien & Institutionen
Auch Familien und Einrichtungen können Mitglied werden.
So wird man Mitglied
- Mitgliedsantrag herunterladen oder telefonisch anfordern.
- Antrag ausfüllen und unterschrieben an den Verein geben oder per Post senden.
- Rückmeldung durch unsere Ansprechpartnerinnen Elke Albert und Gisela Kräck.
Beiträge und Abrechnung
| Einzelperson | 30 € / Jahr |
|---|---|
| Familie | 45 € / Jahr |
| Institution | 90 € / Jahr |
| Erhaltene Hilfeleistung inkl. Fahrzeit (an den Verein) | 8 € / Stunde |
| Auszahlung an Helfer:in | 7 € / Stunde |
| Vereinsanteil (Versicherungen, laufende Kosten) | 1 € / Stunde |
| Kilometerpauschale (direkt mit Leistungsnehmer:in) | 0,30 € / km |
Ein Guthaben kann angespart, später für eigene Hilfeleistungen genutzt oder ausgezahlt werden.
Häufige Fragen
Muss ich selbst helfen?
Nein. Sie können Mitglied werden, ohne aktiv zu helfen — als Leistungsnehmer:in oder als Fördermitglied.
Kann ich nur Fördermitglied werden?
Ja. Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell und ermöglichen die Arbeit, ohne selbst Hilfeleistungen zu beziehen oder zu erbringen.
Wie läuft ein Fahrdienst ab?
Sie melden sich bei den Ansprechpartnerinnen, schildern Ziel und Termin. Wir vermitteln eine helfende Person und klären Rückfragen telefonisch.
Wie werden Fahrzeit und Kilometer abgerechnet?
Die Hilfeleistung wird mit 8 €/Stunde an den Verein abgerechnet (inkl. Fahrzeit). Die Kilometerpauschale (0,30 €/km) rechnen Sie entweder direkt bar mit der helfenden Person ab, oder per Bankeinzug.
Was passiert mit angespartem Guthaben?
Ein Guthaben aus geleisteten Stunden bleibt erhalten — Sie können es später für eigene Hilfeleistungen nutzen oder sich auszahlen lassen.
